Begriffe der Gebäudeversicherung, kurz erklärt.
71 Begriffe von Ableitungsrohr bis ZÜRS, so wie sie in Policen, Bedingungen und unseren Prüfberichten vorkommen.
A
- Abdichtung im Verbund (AIV)
Abdichtung unter Fliesen in Bädern und Duschen, die mit dem Fliesenbelag verbunden ist. In Wohnungsbädern erst seit den 1990er-Jahren verbreitet, seit 2017 in der DIN 18534 geregelt. Ob sie bei der Wiederherstellung eines alten Bades bezahlt wird, hängt vom Vertrag ab.
Fugenschäden- Ableitungsrohre
Rohre, die Abwasser aus dem Gebäude abführen. Außerhalb des Gebäudes sind sie nach den GDV-Musterbedingungen nur versichert, wenn das eigens vereinbart ist, oft mit einer Entschädigungsgrenze.
Leitungswasserschaden- Allmählichkeitsschaden
Ein Schaden, der langsam über längere Zeit entsteht, etwa durch dauernde Feuchtigkeit oder schleichende Rauchbeläge. In der Sachversicherung meist ausgeschlossen, weil kein plötzliches Ereignis vorliegt.
Fugenschäden- Anpassungsfaktor
Faktor, mit dem der Versicherer in der gleitenden Neuwertversicherung Summe und Beitrag jährlich zum 1. Januar anpasst. Er folgt nach den Musterbedingungen zu 80 Prozent dem Baupreisindex für Wohngebäude und zu 20 Prozent dem Tariflohnindex für das Baugewerbe.
Prämienerhöhung- Anzeigepflicht
Pflicht, dem Versicherer vor Vertragsschluss alle gefahrerheblichen Umstände zu nennen, nach denen er in Textform gefragt hat (§ 19 VVG). Verstöße können zu Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung führen.
- Aufräumungs- und Abbruchkosten
Kosten, um nach einem Schaden Trümmer zu beseitigen, Gebäudeteile abzureißen und Schutt abzufahren. Sie sind meist bis zu einer eigenen Grenze mitversichert.
B
- Bauleistungsversicherung
Versichert ein Bauvorhaben während der Bauzeit gegen unvorhergesehene Schäden, etwa durch Unwetter oder Vandalismus. Bei größeren Sanierungen eine Ergänzung zur Gebäudeversicherung.
Gebäudesanierung und Prämie- Bedingungswerk
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, auf denen ein Vertrag beruht, zum Beispiel die VGB 2022 oder ältere Fassungen. Welches Bedingungswerk gilt, entscheidet oft über Deckung oder Lücke.
Typische Deckungslücken- Beitragsanpassungsklausel
Vertragsklausel, die dem Versicherer erlaubt, den Tarifbeitrag bei gestiegenem Schadenbedarf anzupassen. Erhöht er so den Beitrag ohne Änderung des Schutzes, besteht ein Kündigungsrecht nach § 40 VVG.
Prämienerhöhung- Beseitigung umgestürzter Bäume
Kosten, durch Sturm oder Blitz umgestürzte Bäume vom Grundstück zu entfernen. Nach den GDV-Musterbedingungen nur versichert, wenn eine eigene Klausel vereinbart ist.
Starkregen, Sturm & Hagel- Besondere Vereinbarungen
Individuelle Regelungen im Versicherungsschein, die die Bedingungen erweitern oder einschränken. Sie stehen oft nicht im Angebot und werden deshalb leicht übersehen.
Angebotsvergleich- Brand
Nach den Musterbedingungen ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann.
Brand & Obliegenheiten- Bruchschaden
Frost- oder sonstiger Bruch an Rohren und Installationen. Innerhalb des Gebäudes in der Leitungswasserdeckung enthalten, außerhalb nur für bestimmte Rohre und oft begrenzt.
Leitungswasserschaden
D
- Due Diligence (Versicherung)
Prüfung der Versicherungsverträge, Schadenhistorie und Risiken eines Objekts oder Portfolios vor einer Transaktion.
Versicherungen in der Due Diligence
E
- Elementargefahren
Weitere Naturgefahren neben Sturm und Hagel: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Sie brauchen einen eigenen Baustein.
Elementarschutz- Entschädigungsgrenze
Höchstbetrag, bis zu dem eine bestimmte Leistung ersetzt wird, etwa für Ableitungsrohre, Rauchschäden oder Mietausfall. Liegt unter der Versicherungssumme und gilt je Schaden oder je Jahr.
- Erstrisikoversicherung
Versicherung auf einen festen Betrag, bis zu dem ohne Prüfung einer Unterversicherung gezahlt wird. Üblich für Kostenpositionen und Zusatzbausteine.
- Extremus
Die 2002 gegründete Extremus Versicherungs-AG bietet in Deutschland Terrorversicherung für große Sachwerte an, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
Terrorversicherung
F
- Fogging
Schwarze, schmierige Beläge an Wänden und Decken, die sich schleichend bilden, oft nach Renovierungen und in der Heizperiode. Als dauernde Einwirkung kein versicherter Rauchschaden.
Rußschäden- Fugenschaden
Wasserschaden durch undichte Silikon- oder Fliesenfugen in Nassbereichen. Nach vielen Bedingungen kein Leitungswasserschaden; einige Versicherer bieten einen eigenen Einschluss.
Fugenschäden
G
- Gefahrerhöhung
Eine nachträgliche Änderung, die das versicherte Risiko erhöht, etwa Leerstand, Gewerbe im Haus oder Bauarbeiten mit offenem Dach. Sie ist nach § 23 VVG anzeigepflichtig.
Nachmeldungen bei Objektänderungen- Gemeinschaftseigentum
In einer WEG das Grundstück und alle Gebäudeteile, die nicht Sondereigentum sind, etwa Dach, Fassade, tragende Wände und zentrale Leitungen.
Sondereigentum & Gewerbeeinheiten- Gewässerschadenhaftpflicht
Deckt die verschuldensunabhängige Haftung nach § 89 WHG für Schäden an Gewässern und Grundwasser, etwa durch austretendes Heizöl. Bei größeren Tanks ein eigener Vertrag.
Heizöltank & Gewässerschaden- Gleitender Neuwert
Versicherungsform, bei der der Schutz über den Anpassungsfaktor automatisch den Baupreisen folgt. Grundlage ist der Versicherungswert 1914 oder die Wohnfläche.
Wert 1914 & gleitender Neuwert- Grobe Fahrlässigkeit
Besonders schwerer Sorgfaltsverstoß. Nach § 81 VVG darf der Versicherer dann kürzen. Viele Verträge verzichten darauf, teils nur bis zu einer Teilsumme.
Typische Deckungslücken
H
- Hauptfälligkeit
Der jährliche Stichtag, an dem der Vertrag verlängert wird und der Jahresbeitrag fällig ist. Bis drei Monate davor läuft bei Jahresverträgen meist die Kündigungsfrist.
Datenbasierte Verhandlung- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Deckt Ansprüche Dritter gegen Eigentümer oder Gemeinschaft, etwa bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Glatteis oder herabfallende Dachteile.
Schneedruck & Schmelzwasser- Hausbock
Holzschädlicher Käfer, dessen Larven Dachstühle aus Nadelholz zerstören können. Schäden durch Hausbock sind meist ausgeschlossen oder nur über einen eigenen Einschluss versichert.
L
- Leitungswasser
Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren der Wasserversorgung, angeschlossenen Einrichtungen, Heizungs- oder Klimaanlagen austritt. Die häufigste Schadenart in Wohngebäuden.
Leitungswasserschaden
M
- Mietausfall
Ersatz der Miete, die ausfällt, solange Wohnungen nach einem versicherten Schaden nicht nutzbar sind. Begrenzt auf eine vereinbarte Zahl von Monaten.
Rußschäden- Mietsachschäden
Schäden an gemieteten Räumen. In der Haftpflicht des Mieters versichert, für den Vermieter wichtig bei der Abgrenzung nach einem Wasser- oder Brandschaden.
N
- Nachhaftung
Zeitraum nach Vertragsende, in dem der Versicherer für Schäden aus der Vertragszeit noch eintritt. Relevant bei Wechseln in der Haftpflicht.
O
- Obliegenheit
Verhaltenspflicht des Versicherungsnehmers vor oder nach dem Schaden, etwa Gebäude instand halten, leere Räume kontrollieren oder Schäden unverzüglich melden. Verletzungen können nach § 28 VVG zu Kürzungen führen.
Brand & Obliegenheiten
P
- Prämie
Der Beitrag für den Versicherungsschutz. Netto ohne, brutto mit Versicherungsteuer.
Prämien-Benchmarking
R
- Rahmenvertrag
Ein Vertrag, der viele Objekte zu einheitlichen Bedingungen versichert. Bringt Einheitlichkeit und Konditionen, aber eine gemeinsame Schadenquote.
Rahmenverträge & Sonderkonzepte- Rauch- und Rußschaden
Als Folge eines Brandes versichert. Ohne Brand nach den VGB 2022 bis zu einer Grenze, wenn der Rauch plötzlich aus Heizung, Ofen, Herd oder Trockner austritt. Ältere Bedingungen enthalten das oft nicht.
Rußschäden- Regiekosten
Aufwand der Verwaltung für die Bearbeitung eines Schadens. Nicht in den Musterbedingungen enthalten, aber in manchen Verträgen und Sonderkonzepten als eigene Position.
Regiekosten: Anspruch und Geltendmachung- Regress
Rückgriff des Versicherers auf einen Dritten, der den Schaden verursacht hat. Regresseinnahmen können die Schadenquote entlasten.
Schadenquoten über das Portfolio steuern- Reserve
Betrag, den der Versicherer für einen noch offenen Schaden zurückstellt. Zählt in seiner Schadenquote mit, bevor gezahlt ist.
Schadenquoten über das Portfolio steuern- Rückstau
Wasser, das aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren ins Gebäude drückt, weil Niederschläge oder Hochwasser die Kanalisation überlasten. Eine Elementargefahr.
Elementarschutz- Rückstausicherung
Klappe oder Hebeanlage, die Rückstau aus dem Kanal verhindert. Nach den Musterbedingungen funktionsbereit zu halten.
Klimarisiken- Rückwärtsversicherung
Deckung für Schäden, die vor Vertragsbeginn verursacht, aber erst danach bekannt wurden. Vor allem in der Haftpflicht relevant.
S
- Sanierungsverlangen
Forderung des Versicherers nach schlechtem Schadenverlauf, etwa höhere Prämie, höherer Selbstbehalt oder bauliche Auflagen. Oft Vorstufe einer Kündigung.
Wann Versicherer sanieren und kündigen- Schadenfreiheitsrabatt
Nachlass für schadenfreie Jahre. In der Gebäudeversicherung seltener als im Kfz-Bereich, kommt aber in Rahmenverträgen vor. Mit einer Rückstufung bei Schäden verbunden.
- Schadenhäufigkeit
Anzahl der Schäden je Objekt oder je Einheit und Jahr. Zeigt Muster, die eine Schadenquote allein verbirgt.
Datenbasierte Verhandlung- Schadenquote
Schadenaufwand im Verhältnis zur verdienten Prämie in einem Zeitraum. Die zentrale Kennzahl für Fortführung, Sanierung und Kündigung.
Schadenquoten über das Portfolio steuern- Schadstoffkataster
Übersicht je Gebäude, wo Asbest oder andere Schadstoffe nachgewiesen oder zu vermuten sind. Keine allgemeine Pflicht, aber die einfachste Grundlage für die Informationspflicht nach der Gefahrstoffverordnung.
Asbest im Bestand- Schneedruck
Die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen, auch das Abrutschen von Dächern. Eine Elementargefahr.
Schneedruck & Schmelzwasser- Schwamm
Holzzerstörender Pilz, vor allem der Echte Hausschwamm. Schäden durch Schwamm sind in der Leitungswasserdeckung ausgeschlossen, einige Verträge schließen sie gesondert ein.
- Selbstbehalt
Der Teil eines Schadens, den der Versicherungsnehmer selbst trägt. Senkt die Prämie und hält Kleinschäden aus der Quote.
Datenbasierte Verhandlung- Sengschaden
Schaden durch Hitzeeinwirkung ohne Brand, etwa ein Brandloch im Boden. Nach den VGB 2022 bis zu einer Grenze versichert.
Rußschäden- Sicherungsbestätigung
Bestätigung des Versicherers gegenüber einer finanzierenden Bank, dass Versicherungsschutz besteht und die Bank im Schadenfall berücksichtigt wird.
Versicherungen in der Due Diligence- Sondereigentum
In einer WEG die einzelne Wohnung oder Teileigentumseinheit mit ihren veränderbaren Bestandteilen. Meist über den Vertrag der Gemeinschaft mitversichert.
Sondereigentum & Gewerbeeinheiten- Sonderkonzept
Von Maklern mit Versicherern verhandelte Bedingungen für bestimmte Zielgruppen, mit Leistungen über dem Standardtarif.
Rahmenverträge & Sonderkonzepte- Sturm
Wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8, also mindestens 62 Kilometer pro Stunde.
Starkregen, Sturm & Hagel- Subsidiarität
Regel, nach der ein Vertrag nur leistet, soweit kein anderer Vertrag eintritt. Wichtig, wenn mehrere Verträge dasselbe Risiko berühren.
- Summenermittlung
Verfahren zur Bestimmung der Versicherungssumme, etwa über einen Bogen des Versicherers, ein Gutachten oder die Wohnfläche. Grundlage für den Unterversicherungsverzicht.
Wert 1914 & gleitender Neuwert
T
- Technische Anlagen
Aufzüge, Heizung, Lüftung, Photovoltaik und ähnliche Einrichtungen. Teils Gebäudebestandteil, teils nur über eigene Bausteine wie eine Elektronik- oder Maschinenversicherung gedeckt.
- Terrorklausel
Regelung, ab welcher Versicherungssumme Terrorschäden ausgeschlossen sind. Häufig gilt eine Schwelle je Risikoort.
Terrorversicherung
U
- Überschwemmung
Überflutung des Grundstücks mit erheblichen Mengen Oberflächenwasser durch ausufernde Gewässer oder Niederschläge, also auch Starkregen. Eine Elementargefahr.
Elementarschutz- Unbenannte Gefahren
Deckungserweiterung, die auch Schäden durch Gefahren erfasst, die im Vertrag nicht einzeln genannt sind, bis zu einer Grenze und mit Ausschlüssen.
- Unterversicherung
Die Versicherungssumme liegt unter dem Versicherungswert. Der Versicherer kann nach § 75 VVG jede Entschädigung im Verhältnis kürzen.
Unterversicherungsverzicht- Unterversicherungsverzicht
Erklärung des Versicherers, sich nicht auf Unterversicherung zu berufen, wenn die Summe nach einem anerkannten Verfahren ermittelt wurde.
Unterversicherungsverzicht
V
- Vandalismus
Mutwillige Beschädigung durch Dritte. Nicht Teil der Grunddeckung, meist nur nach einem Einbruch oder über einen eigenen Baustein versichert.
Graffitischäden- Verkehrssicherungspflicht
Pflicht des Eigentümers, Gefahren auf dem Grundstück für andere abzuwenden, etwa Winterdienst, sichere Wege und Schutz vor Dachlawinen.
Schneedruck & Schmelzwasser- Versicherungsschein
Die Police. Sie nennt Versicherungsnehmer, versicherte Objekte, Summen, Bausteine, Selbstbehalte und Besondere Vereinbarungen.
- Versicherungswert 1914
Neubauwert eines Gebäudes in Preisen des Jahres 1914. Multipliziert mit dem Anpassungsfaktor ergibt er die aktuelle Versicherungssumme.
Wert 1914 & gleitender Neuwert- VGB 2022
Die aktuellen Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen, die der GDV als unverbindliche Musterbedingungen veröffentlicht. Versicherer übernehmen, erweitern oder verändern sie.
Typische Deckungslücken- Vorsorgeversicherung
Automatischer Schutz für neu hinzukommende Objekte oder Wertsteigerungen, bis sie gemeldet sind. Meist zeitlich und betraglich begrenzt.
Nachmeldungen bei Objektänderungen
W
- Wohnflächenmodell
Tarifform, bei der der Beitrag nach Wohnfläche, Bauart und Ausstattung berechnet wird. Ändern sich diese Merkmale, muss der Vertrag angepasst werden.
Unterversicherungsverzicht
Z
- ZÜRS Geo
Zonierungssystem der Versicherer, das Adressen einer Gefährdungsklasse für Hochwasser und Starkregen zuordnet. Grundlage für Prämie und Annahme von Elementarschutz.
Klimarisiken
Welche dieser Begriffe betreffen Ihre Verträge? Wir sehen es uns an.