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Gebäudesanierung und wie sie sich auf die Prämie auswirkt

Eine Sanierung verändert zwei Dinge in der Gebäudeversicherung: Der Wert steigt, das Risiko kann sinken. Neue Leitungen, ein neues Dach oder erneuerte Elektrik senken die Schadenwahrscheinlichkeit, und das lässt sich in der Prämie nutzen. Dafür müssen die Maßnahmen gemeldet und belegt sein.

  • WertSteigt
  • RisikoKann sinken
  • VoraussetzungMeldung mit Nachweis
  • Lesezeit3 Minuten

Maßnahmen mit Wirkung auf das Risiko

Versicherer achten vor allem auf die Ursachen häufiger Schäden.

Die meisten Schäden in Wohngebäuden entstehen durch Leitungswasser. In Gebäuden mit alten verzinkten Stahlrohren oder Gussleitungen häufen sie sich, wenn die Leitungen das Ende ihrer Lebensdauer erreichen. Eine Strangsanierung ist deshalb die Maßnahme mit der größten Wirkung auf den Schadenverlauf.

Dachsanierungen senken Sturm- und Leitungswasserschäden durch eindringenden Regen. Erneuerte Elektroinstallationen verringern das Brandrisiko, besonders in Gebäuden mit alten Verteilungen und Aluminiumleitungen. Rückstausicherungen, erhöhte Lichtschächte und abgedichtete Kellerfenster wirken gegen Elementarschäden.

  • Erneuerung von Trink- und Abwassersträngen
  • Dachsanierung und neue Abdichtungen
  • Modernisierte Elektrik und Brandschutz
  • Rückstausicherungen und Schutz gegen Starkregen

Was gemeldet werden muss

Eine Sanierung ist oft zugleich eine Wertsteigerung.

Eine Sanierung verändert fast immer den Gebäudewert. Neue Bäder, eine bessere Dämmung oder ein Aufzug erhöhen die Wiederherstellungskosten. Bei der gleitenden Neuwertversicherung mit Wert 1914 kann das zu Unterversicherung führen, wenn der Wert nicht angepasst wird.

Während der Bauphase entstehen eigene Risiken. Die VGB 2022 nennen Baumaßnahmen, bei denen das Dach entfernt wird oder die das Gebäude überwiegend unbenutzbar machen, als mögliche Gefahrerhöhung. Vor Beginn sollte der Versicherer informiert und geklärt werden, ob eine Bauleistungsversicherung sinnvoll ist.

  • Wertsteigernde Maßnahmen für die Versicherungssumme
  • Veränderte Bauart oder Nutzung
  • Datum, Umfang und Nachweise der Maßnahme

Wie man sie in die Prämie bringt

Die Sanierung wirkt, wenn sie im richtigen Moment auf den Tisch kommt.

Versicherer honorieren Sanierungen nicht automatisch. Sie müssen davon erfahren, und zwar mit Belegen: Rechnungen, Abnahmeprotokolle, Fotos, Prüfberichte. Das beste Timing ist die Vorbereitung auf die nächste Hauptfälligkeit oder ein laufendes Sanierungsverlangen.

Überzeugend ist ein Vergleich. Wie viele Leitungswasserschäden gab es vor der Strangsanierung, wie viele danach? Nach zwei Jahren lässt sich die Wirkung in Zahlen zeigen.

  • Vorher-nachher-Vergleich des Schadenverlaufs
  • Maßnahmen vor der nächsten Verhandlung belegen
  • Sanierungsverlangen des Versicherers mit eigenen Maßnahmen beantworten

Ein Beispiel aus dem Bestand

Wie eine Strangsanierung im Schadenverlauf sichtbar wird.

Ein Mehrfamilienhaus aus den Sechzigerjahren mit 24 Wohnungen hat in drei Jahren elf Leitungswasserschäden. Die Schadenquote liegt deutlich über 100 Prozent. Der Versicherer kündigt einen Zuschlag und einen höheren Selbstbehalt für Leitungswasser an.

Die Eigentümer beschließen eine Strangsanierung der Trink- und Abwasserleitungen. Im Jahr nach der Sanierung gibt es einen Leitungswasserschaden, im Jahr darauf keinen. Mit den Abnahmeprotokollen und der Schadenaufstellung vor und nach der Sanierung lässt sich zur nächsten Hauptfälligkeit über eine Rücknahme des Zuschlags sprechen.

Ohne diese Dokumentation hätte der Versicherer nur die Zahlen der letzten fünf Jahre gesehen, und die wären noch von den Schäden vor der Sanierung geprägt gewesen.

  • Schadenaufstellung vor und nach der Maßnahme gegenüberstellen
  • Abnahmeprotokolle und Rechnungen an den Versicherer geben
  • Gespräch zur nächsten Hauptfälligkeit vorbereiten

Häufige Fragen

Wird die Prämie nach einer Strangsanierung automatisch günstiger?

Nein. Der Versicherer muss davon erfahren, und die Wirkung zeigt sich oft erst im Schadenverlauf. Belege helfen, sie früher in die Verhandlung zu bringen.

Muss nach einer Sanierung die Summe angepasst werden?

Wertsteigernde Maßnahmen erhöhen den Wiederherstellungswert. Ohne Anpassung droht Unterversicherung, sofern kein Unterversicherungsverzicht greift.

Garantiert Field & Folio eine bestimmte Deckung oder Regulierung?

Nein. Deckung und Regulierung hängen immer vom konkreten Vertrag, den Bedingungen und dem Sachverhalt ab. Wir bereiten die Informationen auf, prüfen offene Punkte und begleiten die Klärung mit dem Versicherer.

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Quellen

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