Wert 1914 und gleitender Neuwert
Der Wert 1914 ist eine historische Rechengröße der Wohngebäudeversicherung. Ein orientierender Wert kann aus einem aktuellen Wiederherstellungswert und einem eingegebenen Baupreisindex berechnet werden. Für Vertragsänderungen sind die Methode und Angaben des Versicherers maßgeblich.
- EingabeWiederherstellungswert
- FaktorBaupreisindex
- ErgebnisOrientierungswert
- Lesezeit3 Minuten
Was der Wert 1914 ausdrückt
Die Rechengröße soll Gebäudewerte über Preisveränderungen hinweg vergleichbar machen. Sie ist kein Marktwert und kein Kaufpreis.
Der Versicherungswert 1914 ist der Neubauwert eines Gebäudes, ausgedrückt in Preisen des Jahres 1914. Das Jahr wurde gewählt, weil die Baupreise damals über längere Zeit stabil waren und eine gemeinsame Basis für alle späteren Umrechnungen bieten. In den Verträgen steht die Summe in Mark.
Der eigentliche Sinn liegt in der gleitenden Neuwertversicherung. Der Versicherer multipliziert die Summe 1914 mit einem jährlich angepassten Faktor und kommt so auf den heutigen Wiederherstellungswert. Solange der Wert 1914 richtig ermittelt wurde, wächst der Versicherungsschutz automatisch mit den Baupreisen mit.
Nach den GDV-Musterbedingungen ändert sich der Anpassungsfaktor jedes Jahr zum 1. Januar. Er folgt zu 80 Prozent dem Baupreisindex für Wohngebäude aus dem Mai des Vorjahres und zu 20 Prozent dem Tariflohnindex für das Baugewerbe aus dem zweiten Quartal. Beide Indizes veröffentlicht das Statistische Bundesamt. Mit dem Faktor steigt auch der Beitrag.
- Grundstückswert und Gebäudeversicherungswert auseinanderhalten
- Bezugsjahr und verwendeten Index dokumentieren
- Vertragsbegriff und Berechnungsgrundlage des Versicherers prüfen
Welche Eingaben belastbar sein müssen
Eine Überschlagsrechnung ist nur so gut wie der angesetzte Wiederherstellungswert und der richtige Index.
Der Wert 1914 ist nur so richtig wie seine Ermittlung. Üblich sind drei Wege: ein Summenermittlungsbogen des Versicherers, der Gebäudeart, Bauweise, Ausstattung und umbauten Raum abfragt, ein Wertgutachten eines Sachverständigen oder die Rückrechnung aus aktuellen Baukosten.
Bei der Rückrechnung wird der heutige Neubauwert durch den Baupreisindex auf Basis 1914 geteilt. Wer dabei einen falschen Index, einen Marktwert statt eines Neubauwerts oder einen Kaufpreis mit Grundstücksanteil ansetzt, erhält eine Zahl, die mit dem Versicherungswert nichts zu tun hat. Der Grund und Boden brennt nicht ab und gehört nicht in die Summe.
Häufig vergessen werden Gebäudebestandteile, die den Wert deutlich erhöhen: Aufzüge, Tiefgaragen, hochwertige Fassaden, Photovoltaik auf dem Dach oder eine Wärmepumpe. Auch Architekten- und Planungskosten sowie Kosten für behördliche Auflagen beim Wiederaufbau gehören in die Betrachtung, soweit der Vertrag sie nicht gesondert einschließt.
- Wert auf Neubau- beziehungsweise Wiederherstellungskosten beziehen
- Nebenkosten und besondere Gebäudebestandteile methodisch einordnen
- Umbauten und wertsteigernde Maßnahmen berücksichtigen
Wie das Ergebnis verwendet werden sollte
Das Rechenergebnis ist ein Anlass zur Prüfung, nicht automatisch eine neue Versicherungssumme.
Eine eigene Überschlagsrechnung zeigt, ob der Vertragswert grob plausibel ist. Liegt sie deutlich über dem vereinbarten Wert, ist das ein Hinweis auf Unterversicherung. Liegt sie deutlich darunter, zahlt der Eigentümer möglicherweise für einen Wert, den das Gebäude nicht hat.
Für den Vertrag selbst zählt die Methode des Versicherers. Er entscheidet, ob er eine neue Summe anerkennt und ob der Unterversicherungsverzicht dann gilt. Eine Anpassung sollte deshalb immer über eine anerkannte Summenermittlung laufen, die dokumentiert und dem Versicherer vorgelegt wird.
Bei Beständen mit vielen Objekten lohnt es sich, die Summen nebeneinanderzulegen. Werden ähnliche Häuser mit sehr unterschiedlichen Werten 1914 geführt, ist meist mindestens einer davon falsch.
- Bestehenden Vertragswert und Rechenweg gegenüberstellen
- Abweichungen mit Versicherer oder Fachpartner klären
- Änderungen erst nach bestätigter Grundlage übernehmen
Häufige Fragen
Wie wird der Wert 1914 berechnet?
Als vereinfachte Orientierung kann ein aktueller Wiederherstellungswert durch den Baupreisindex geteilt und mit 100 multipliziert werden. Versicherer können andere Grundlagen und Verfahren verwenden.
Ist eine selbst gerechnete Summe verbindlich?
Nein. Das Ergebnis hängt vollständig von Eingaben, Bezugsjahr und Index ab. Es ersetzt weder ein Wertermittlungsverfahren noch eine Vertragsbestätigung.
Was ist der gleitende Neuwert?
Dabei wird eine historische Versicherungssumme mit einem veränderlichen Faktor auf ein aktuelles Preisniveau übertragen. Die konkrete Berechnung richtet sich nach Vertrag und Versicherer.
Garantiert Field & Folio eine bestimmte Deckung oder Regulierung?
Nein. Deckung und Regulierung hängen immer vom konkreten Vertrag, den Bedingungen und dem Sachverhalt ab. Wir bereiten die Informationen auf, prüfen offene Punkte und begleiten die Klärung mit dem Versicherer.
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Quellen
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