Kosten steuern

Prämienerhöhung in der Wohn­gebäude­versicherung

Prämien in der Wohngebäudeversicherung steigen aus drei Gründen: automatische Anpassung an Baupreise, Tarifanpassungen des Versicherers und Zuschläge wegen des Schadenverlaufs. Nur bei den beiden letzten gibt es Spielraum, und bei manchen Erhöhungen ein Sonderkündigungsrecht.

  • AutomatischAnpassungsfaktor
  • VerhandelbarTarif und Schadenzuschlag
  • Recht§ 40 VVG
  • Lesezeit3 Minuten

Woher die Erhöhung kommt

Die erste Frage ist, welcher der drei Gründe vorliegt.

Der häufigste Grund ist der Anpassungsfaktor der gleitenden Neuwertversicherung. Nach den GDV-Musterbedingungen ändert er sich jedes Jahr zum 1. Januar und folgt zu 80 Prozent dem Baupreisindex für Wohngebäude und zu 20 Prozent dem Tariflohnindex für das Baugewerbe. Mit den stark gestiegenen Baupreisen legte er 2023 um mehr als zehn Prozent zu. Diese Erhöhung ist kein Tarifaufschlag. Sie hält den Versicherungsschutz auf dem Stand der Baukosten.

Daneben passen Versicherer ihre Tarife an, wenn der Schadenaufwand im ganzen Bestand gestiegen ist. Das betrifft alle Kunden eines Tarifs gleichermaßen. Grundlage ist eine Beitragsanpassungsklausel im Vertrag.

Der dritte Grund ist der eigene Schadenverlauf. Hat ein Objekt oder ein Rahmenvertrag viele Schäden verursacht, verlangt der Versicherer einen individuellen Zuschlag. Das ist der einzige der drei Gründe, der ganz vom eigenen Bestand abhängt.

  • Anpassungsfaktor beim gleitenden Neuwert, folgt Baupreis- und Lohnindex
  • Tarifanpassung für einen ganzen Bestand des Versicherers
  • Zuschlag oder Sanierung wegen des Schadenverlaufs des Objekts

Wie man sie prüft

Die Mitteilung des Versicherers nennt nicht immer alle Gründe.

Erhöht der Versicherer die Prämie aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Umfang des Schutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer nach § 40 VVG innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wird frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erhöhung greifen würde. Der Versicherer muss auf dieses Recht hinweisen.

Für die Erhöhung aus dem Anpassungsfaktor sehen viele Bedingungswerke kein solches Recht vor, weil mit dem Beitrag auch die Versicherungssumme steigt. Das sollte im eigenen Vertrag geprüft werden.

Wichtig ist der Vergleich mit den Vorjahren. Wer weiß, wie sich Index, Tarif und Zuschlag über drei Jahre entwickelt haben, kann einschätzen, ob die aktuelle Erhöhung aus dem Rahmen fällt.

  • Erhöhung aufteilen in Index, Tarif und Schadenzuschlag
  • Schadenverlauf der letzten Jahre danebenlegen
  • Frist für ein Sonderkündigungsrecht notieren
  • Vergleichsangebote auf gleichem Datenstand einholen

Was man tun kann

Nicht jede Erhöhung muss hingenommen werden.

Bei einem Schadenzuschlag lohnt die Verhandlung. Der Versicherer kalkuliert mit dem Verlauf der Vergangenheit. Sind die Ursachen behoben, etwa durch eine Strangsanierung, sollte das in die Bewertung einfließen.

Ein höherer Selbstbehalt senkt die Prämie und nimmt Kleinschäden aus dem Schadenverlauf. Das rechnet sich, wenn viele kleine Schäden unter der neuen Grenze liegen. Für Verwaltungen hat es einen Nachteil: Kleine Schäden müssen dann ohne Versicherer abgewickelt und auf die Eigentümer umgelegt werden.

Ob eine Erhöhung angemessen ist, zeigt der Abgleich mit Konditionen für vergleichbare Objekte auf gleichem Datenstand.

  • Mit Schadenursachen und ergriffenen Maßnahmen verhandeln
  • Selbstbehalt anpassen, wo er wirtschaftlich ist
  • Konditionen mit dem Markt abgleichen und einordnen

Die Mitteilung richtig lesen

Viele Beitragsrechnungen nennen die Gründe nur indirekt.

Eine Beitragsrechnung zeigt meist den neuen Gesamtbetrag. Der Anpassungsfaktor steht oft nur im Kleingedruckten, eine Tarifanpassung in einem Begleitschreiben, ein Schadenzuschlag in einem gesonderten Brief. Wer die Erhöhung verstehen will, muss diese Stücke zusammensetzen.

Hilfreich ist eine einfache Rechnung: Alter Beitrag mal Veränderung des Anpassungsfaktors ergibt den Anteil der Indexerhöhung. Was darüber hinausgeht, ist Tarif oder Zuschlag. Diese Aufteilung zeigt, wo Verhandlungsspielraum liegt.

  • Anpassungsfaktor alt und neu aus den Unterlagen ziehen
  • Indexanteil herausrechnen
  • Rest als Tarif- oder Schadenzuschlag klären

Häufige Fragen

Darf ich nach einer Prämienerhöhung kündigen?

Erhöht der Versicherer die Prämie aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Schutz ändert, besteht nach § 40 VVG ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach der Mitteilung. Ob das im Einzelfall gilt, hängt vom Grund der Erhöhung ab.

Warum steigt die Prämie jedes Jahr, obwohl nichts passiert ist?

Beim gleitenden Neuwert wird die Prämie jährlich an Baupreise und Löhne angepasst. Das hält die Versicherungssumme aktuell und ist kein Schadenzuschlag.

Garantiert Field & Folio eine bestimmte Deckung oder Regulierung?

Nein. Deckung und Regulierung hängen immer vom konkreten Vertrag, den Bedingungen und dem Sachverhalt ab. Wir bereiten die Informationen auf, prüfen offene Punkte und begleiten die Klärung mit dem Versicherer.

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Quellen

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