Haftung absichern

Gewässer­schaden­haftpflicht bei Heizöltanks

Ein Heizöltank kann ein besonderes Haftungs- und Vertragsrisiko darstellen. Ob eine Gewässerschadenhaftpflicht separat besteht, in einem anderen Vertrag eingeschlossen ist oder angepasst werden muss, lässt sich nur anhand von Objekt, Tank und Vertragsunterlagen klären.

  • ObjektmerkmalTank vorhanden?
  • VertragSeparat oder integriert
  • NachweisBelegt statt vermutet
  • Lesezeit3 Minuten

Objekt und Vertrag zusammenbringen

Fehlversicherungen entstehen häufig, wenn ein Tank im Objektbestand nicht zum dokumentierten Vertragsstand passt.

Wer Anlagen betreibt, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert werden, haftet nach § 89 des Wasserhaushaltsgesetzes für Schäden an Gewässern und Grundwasser. Diese Haftung gilt ohne Verschulden. Tritt Heizöl aus einem undichten Tank ins Erdreich, muss der Betreiber die Sanierung bezahlen, auch wenn ihn keine Schuld trifft.

Solche Sanierungen sind teuer. Bodenaushub, Entsorgung als Sondermüll, Grundwasserreinigung und Gutachten können sechsstellige Beträge erreichen. Die Gebäudeversicherung deckt diese Kosten nicht, denn sie versichert Sachschäden am Gebäude und keine Haftung gegenüber Dritten oder der Umwelt.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schließt kleine Tanks oft mit ein, häufig nur oberirdische Tanks bis zu einem bestimmten Fassungsvermögen. Für größere oder unterirdische Tanks ist eine eigene Gewässerschadenhaftpflicht üblich. Welche Grenze gilt, steht im jeweiligen Vertrag und muss zum tatsächlichen Tank passen.

  • Vorhandensein, Art und Größe des Tanks erfassen
  • Versicherte Tätigkeit und versichertes Risiko im Vertrag prüfen
  • Separaten Vertrag und mögliche Einschlüsse sauber unterscheiden

Änderungen nicht im Ordner verlieren

Heizungswechsel, Stilllegung oder Ausbau müssen in der Objektakte und gegenüber dem Versicherer nachvollziehbar sein.

Mit der Wärmewende werden viele Ölheizungen ersetzt. Der Tank bleibt dabei manchmal im Keller stehen, gereinigt oder ungereinigt. Solange er nicht fachgerecht stillgelegt und dokumentiert ist, kann er für den Versicherer weiter ein Risiko sein.

Umgekehrt zahlen Eigentümer manchmal jahrelang für eine Gewässerschadenhaftpflicht, obwohl der Tank längst entfernt wurde. Beides entsteht aus demselben Grund: Die Änderung am Objekt ist nie beim Vertrag angekommen.

Die Stilllegung eines Tanks erfordert je nach Bundesland und Größe eine Anzeige bei der Behörde und einen Nachweis über Reinigung und Entsorgung. Dieser Nachweis gehört in die Objektakte und ist die Grundlage, um den Vertrag anzupassen.

  • Stilllegungs- und Entsorgungsnachweise ablegen
  • Nicht mehr vorhandene Risiken zur Vertragsklärung markieren
  • Neue Technik und veränderte Nutzung in die Bestandsprüfung aufnehmen

Im Schadenfall schnell belegen können

Bei einem Umweltschaden zählen ein klarer Sachverhalt, vorhandene Nachweise und die richtige Vertragszuordnung.

Bei einem Ölaustritt zählen die ersten Stunden. Die zuständige Wasserbehörde muss informiert werden, eine Fachfirma sichert den Schaden. Viele Gewässerschadenpolicen enthalten Rettungskosten, also Kosten für Maßnahmen, die einen drohenden Schaden abwenden oder mindern.

Für die Regulierung braucht der Versicherer einen klaren Sachverhalt: Wann wurde der Austritt bemerkt, wo lag die Ursache, welche Flächen sind betroffen. Dazu kommen Prüfberichte des Tanks, soweit sie vorgeschrieben waren. Wer diese Unterlagen schon vorher geordnet hat, verkürzt die Klärung erheblich.

  • Schadenzeitpunkt, Ursache und betroffene Bereiche dokumentieren
  • Behörden-, Fachfirmen- und Sanierungsunterlagen zusammenführen
  • Kommunikation und offene Anforderungen nachhalten

Die Prüffragen im Überblick

Mit diesen Fragen lässt sich der Stand für jedes Objekt klären.

Gibt es einen Öltank, und wenn ja, wo steht er, wie groß ist er und aus welchem Material? Ist er oberirdisch oder im Erdreich? Welche Prüfungen sind vorgeschrieben, und wann fand die letzte statt? Welcher Vertrag deckt die Gewässerschadenhaftung, und bis zu welcher Tankgröße?

Für stillgelegte Tanks: Wann wurde stillgelegt, gibt es eine Reinigungsbescheinigung, und wurde die Behörde informiert? Wer diese Fragen je Objekt beantwortet hat, kann Verträge anpassen und im Schadenfall sofort handeln.

  • Tankdaten und Prüfstand je Objekt erfassen
  • Deckung und Größengrenze im Vertrag zuordnen
  • Stilllegungen mit Nachweis dokumentieren

Häufige Fragen

Ist ein Öltank automatisch über die Gebäudeversicherung versichert?

Das kann nicht allgemein angenommen werden. Vertragsart, Bedingungen, Tankdaten und Schadenart müssen konkret geprüft werden.

Was passiert nach Stilllegung eines Tanks?

Stilllegung, Ausbau und verbleibende Risiken sollten dokumentiert und dem Vertragsstand gegenübergestellt werden. Ob eine Anpassung möglich ist, klärt der Versicherer.

Welche Tankdaten sind wichtig?

Typischerweise Art, Fassungsvermögen, Standort, Bauweise, Prüf- oder Stilllegungsnachweise und die Zuordnung zum versicherten Objekt.

Garantiert Field & Folio eine bestimmte Deckung oder Regulierung?

Nein. Deckung und Regulierung hängen immer vom konkreten Vertrag, den Bedingungen und dem Sachverhalt ab. Wir bereiten die Informationen auf, prüfen offene Punkte und begleiten die Klärung mit dem Versicherer.

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Quellen

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