Bestände richtig versichern

Leitungswasser­schaden in der Wohn­gebäude­versicherung

Leitungswasser ist die häufigste Schadenursache in Wohngebäuden. Versichert ist bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser — nicht jede Feuchtigkeit im Haus. Entscheidend ist, welche Rohre der Vertrag einschließt, ob Ableitungsrohre auf dem Grundstück mitversichert sind und ob der Schaden dem Gemeinschafts- oder Sondereigentum zuzuordnen ist.

  • HäufigkeitGrößte Schadenart
  • StreitpunktRohrzuordnung
  • PrüfpunktAbleitungsrohre
  • Lesezeit4 Minuten

Was der Vertrag einschließt und was nicht

Zwischen zwei Wohngebäudeverträgen liegen bei Leitungswasser oft mehr Unterschiede als beim Preis.

Leitungswasserschäden sind nach Zahlen des GDV seit Jahren die größte Schadenart in der Wohngebäudeversicherung, mit mehr als einer Million Fällen im Jahr. Ein großer Teil davon geht auf alternde Rohrnetze zurück. In Häusern aus den Sechziger- und Siebzigerjahren erreichen verzinkte Stahlleitungen und Gussabwasserrohre das Ende ihrer Lebensdauer.

Die GDV-Musterbedingungen VGB 2022 definieren Leitungswasser als Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist. Die Quellen sind Rohre der Wasserversorgung, damit verbundene Schläuche und Einrichtungen, Heizungs- und Klimaanlagen, Sprinkler, Wasserbetten und Aquarien. Auch Wasser aus innenliegenden Regenfallrohren zählt dazu.

Daneben stehen die Bruchschäden an den Rohren selbst. Innerhalb des Gebäudes sind Frost- und Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung und der Heizung versichert. Rohre unterhalb der Bodenplatte sind nach den Musterbedingungen nur versichert, wenn das vereinbart ist. Außerhalb des Gebäudes gilt der Schutz für Zuleitungen auf dem Grundstück, soweit sie der Versorgung des Gebäudes dienen. Ableitungsrohre brauchen eine eigene Vereinbarung.

Die Ausschlüsse sind ebenso wichtig: Plansch- und Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung, Witterungsniederschläge und Rückstau sind nach den Musterbedingungen keine Leitungswasserschäden. Auch Schwamm ist ausgeschlossen. Für einige dieser Fälle gibt es den Elementarbaustein, für andere gar keinen Schutz.

  • Zu- und Ableitungsrohre innerhalb und außerhalb des Gebäudes getrennt prüfen
  • Mitversicherung von Frost-, Rohrbruch- und Nässeschäden im Wortlaut abgleichen
  • Undichte Fugen und Silikonabdichtungen im Nassbereich prüfen: häufig ausgeschlossen oder nur als Zusatzbaustein gedeckt
  • Angeschlossene Einrichtungen wie Heizungsanlagen und Wasserbetten einordnen

Die Zuordnung, die im Schaden zählt

In der WEG entscheidet die Abgrenzung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum, wer den Schaden trägt und welcher Vertrag greift.

In einer WEG treffen bei einem Wasserschaden drei Ebenen aufeinander. Die Leitung, aus der das Wasser austritt, ist meist Gemeinschaftseigentum, wenn es sich um einen Strang handelt, und kann Sondereigentum sein, wenn sie hinter der Absperrung in einer Wohnung liegt. Die beschädigten Böden und Wände können Gemeinschafts- oder Sondereigentum sein. Die Möbel gehören zum Hausrat.

Ist das Sondereigentum über den Gemeinschaftsvertrag mitversichert, reguliert die Gebäudeversicherung auch dort. Die Abgrenzung wird dann wichtig für Selbstbehalte, die Kostentragung nach der Gemeinschaftsordnung und die Frage, wessen Schadenverlauf belastet wird.

Vor der Sanierung sollte der Schaden mit Fotos, Feuchtigkeitsmessung und einer Beschreibung des Wasserwegs festgehalten werden. Ist die Wand erst geöffnet und das Rohr getauscht, lässt sich die Ursache kaum noch belegen.

  • Schadenstelle und Wasserweg dokumentieren, bevor saniert wird
  • Gemeinschafts- und Sondereigentum am konkreten Bauteil abgrenzen
  • Zuständigkeit von Gebäude-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung klären

Wenn sich Wasserschäden häufen

Wiederkehrende Leitungswasserschäden prägen den Schadenverlauf und damit die Position des Objekts beim Versicherer.

Ein einzelner Rohrbruch ist ein Zufall. Fünf Rohrbrüche in drei Jahren in demselben Strang sind ein Zustand. Versicherer unterscheiden genau zwischen beidem und reagieren auf Häufungen mit Zuschlägen, höheren Selbstbehalten oder einem Sanierungsverlangen.

Wer seine Schäden je Objekt und Bauteil erfasst, erkennt dieses Muster früher als der Versicherer. Dann lässt sich entscheiden, ob eine Strangsanierung wirtschaftlicher ist als weitere Reparaturen. Eine dokumentierte Sanierung ist zugleich das stärkste Argument in der nächsten Verhandlung.

  • Schadenhäufungen je Objekt und Bauteil sichtbar machen
  • Durchgeführte Sanierungen und Rohrerneuerungen dokumentieren
  • Maßnahmen für Gespräche über Beitrag oder Fortführung belegen

Häufige Fragen

Ist jeder Wasserschaden ein Leitungswasserschaden?

Nein. Versichert ist Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren oder angeschlossenen Einrichtungen austritt. Eindringendes Regen-, Grund- oder Oberflächenwasser gehört zu den Elementargefahren und braucht einen eigenen Baustein.

Sind Schäden durch undichte Fugen gedeckt?

Häufig nicht. Wasser, das durch poröse Silikon- oder Fliesenfugen an der Dusche austritt, gilt in vielen Bedingungen nicht als bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser. Manche Verträge schließen diese Fälle über einen Zusatzbaustein ein — ob der vorhanden ist, gehört in die Prüfung.

Warum sind Ableitungsrohre ein eigener Prüfpunkt?

Viele Verträge decken Zuleitungsrohre umfassender als Ableitungsrohre, und Rohre außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück oft gar nicht. Der Unterschied fällt erst auf, wenn genau dort ein Rohr bricht.

Wie beginnt die Zusammenarbeit?

Wir beginnen mit Bestandsliste, Vollmacht und den verfügbaren Unterlagen. Fehlende Vertragsstände und Schadenaufstellungen fordern wir bei den Versicherern an. Auf dieser Grundlage prüfen wir und legen fest, was zuerst angegangen wird.

Garantiert Field & Folio eine bestimmte Deckung oder Regulierung?

Nein. Deckung und Regulierung hängen immer vom konkreten Vertrag, den Bedingungen und dem Sachverhalt ab. Wir bereiten die Informationen auf, prüfen offene Punkte und begleiten die Klärung mit dem Versicherer.

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Quellen

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