Bestände richtig versichern

Sturm, Hagel und Starkregen am Wohngebäude

Sturm und Hagel gehören zum Grundvertrag der Wohngebäudeversicherung, üblicherweise ab Windstärke 8. Überschwemmung, Rückstau und Starkregen gehören nicht dazu — sie sind Elementargefahren und brauchen einen eigenen Baustein. Genau an dieser Grenze entstehen die meisten Missverständnisse nach einem Unwetter.

  • Im GrundvertragSturm & Hagel
  • Eigener BausteinStarkregen & Schnee
  • PrüfpunktRückstausicherung
  • Lesezeit3 Minuten

Die Grenze zwischen Grundvertrag und Elementarbaustein

Nach einem Unwetter treffen an einem Objekt oft beide Ursachen zusammen: abgedeckte Dachziegel und ein vollgelaufener Keller.

Die VGB 2022 definieren Sturm als wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala, also mindestens 62 Kilometer pro Stunde. Lässt sich die Windstärke am Schadenort nicht feststellen, genügt der Nachweis, dass in der Umgebung auch andere einwandfreie Gebäude beschädigt wurden oder dass der Schaden am einwandfreien Gebäude nur durch Sturm entstanden sein kann.

Die Musterbedingungen erfassen Schäden, bei denen Sturm oder Hagel unmittelbar auf das Gebäude einwirken, und Schäden durch Gegenstände, die der Sturm auf das Gebäude wirft. Ob und in welchem Umfang das im Einzelfall gilt, etwa bei umgestürzten Bäumen, hängt vom konkreten Vertrag und vom Sachverhalt ab. Die Kosten, einen umgestürzten Baum vom Grundstück zu entfernen, sind nach den GDV-Musterbedingungen nur versichert, wenn eine eigene Klausel dafür vereinbart ist. Auch Folgeschäden, zum Beispiel durch Regen, der durch das abgedeckte Dach eindringt, sind nach den Musterbedingungen eingeschlossen.

Wasser, das durch geschlossene, aber undichte Fenster oder Türen eindringt, gehört dagegen nicht dazu. Nach den Musterbedingungen ist das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die Sturmflut.

Starkregen ist in den Bedingungen kein eigener Begriff. Läuft ein Keller voll, weil Oberflächenwasser über das Grundstück fließt oder die Kanalisation zurückstaut, handelt es sich um Überschwemmung oder Rückstau. Beides sind Elementargefahren und nur mit dem entsprechenden Baustein versichert.

  • Sturm- und Hageldeckung samt vereinbarter Windstärke im Vertrag prüfen
  • Elementarbaustein und dessen Selbstbehalt je Objekt feststellen
  • Schneedruck einordnen: eine Elementargefahr, kein Sturmschaden
  • Schäden nach Ursache trennen, damit beide Wege sauber laufen

Was der Versicherer nach dem Unwetter sehen will

Bei Unwetterlagen bearbeiten Versicherer viele Fälle gleichzeitig. Vollständige Meldungen werden schneller entschieden.

Für den Nachweis der Windstärke genügt oft eine Bestätigung des Deutschen Wetterdienstes oder eines privaten Wetterdienstes für den Ort und das Datum. Viele Versicherer greifen selbst auf diese Daten zu. Fotos vom Schadenbild, idealerweise mit Zeitstempel, sind trotzdem unverzichtbar.

Notmaßnahmen wie das Abdecken eines Daches mit Planen oder das Abpumpen eines Kellers gehören zur Schadenminderungspflicht. Ihre Kosten werden in der Regel erstattet, auch wenn sie erfolglos bleiben. Sie sollten getrennt von der späteren Reparatur abgerechnet werden.

  • Wetterereignis mit Datum, Ort und Schadenbild dokumentieren
  • Notmaßnahmen und deren Kosten getrennt festhalten
  • Folgeschäden an Dach, Fassade und Keller vollständig erfassen

Nach dem Ereignis den Bestand nachziehen

Ein Unwetter zeigt, welche Objekte im Bestand exponiert sind. Diese Erkenntnis sollte nicht mit dem Schadenfall enden.

Ein Unwetter ist ein Test für das ganze Portfolio. Es zeigt, welche Objekte über Keller mit Rückstaugefahr, alte Dacheindeckungen oder hohe Bäume in Gebäudenähe verfügen. Diese Erkenntnis ist wertvoll, weil sie sich vor dem nächsten Ereignis nutzen lässt.

Die VGB 2022 verlangen, dass Rückstausicherungen funktionsbereit gehalten und Abflussleitungen auf dem Grundstück frei gehalten werden. Eine Begehung nach dem Unwetter ist ein guter Anlass, das zu prüfen und zu dokumentieren.

  • Objekte ohne Elementarbaustein nach dem Ereignis erneut bewerten
  • Durchgeführte bauliche Maßnahmen am Objekt dokumentieren
  • Schadenverlauf für die nächste Marktrunde aufbereiten

Häufige Fragen

Ist Starkregen nicht auch Sturm?

Nein. Sturm und Hagel wirken auf das Gebäude ein und sind im Grundvertrag enthalten. Wasser, das nach Starkregen von außen eindringt oder aus der Kanalisation zurückstaut, fällt unter die Elementargefahren.

Was gilt bei Schnee auf dem Dach?

Schneedruck gehört wie Überschwemmung und Rückstau zu den Elementargefahren und ist ohne diesen Baustein nicht gedeckt. In schneereichen Lagen ist das ein eigener Prüfpunkt, nicht ein Randfall.

Warum wird nach der Rückstausicherung gefragt?

Viele Bedingungen setzen für Rückstauschäden funktionsfähige Rückstausicherungen voraus. Ob sie vorhanden und gewartet sind, sollte vor dem Schaden bekannt sein, nicht danach.

Wie beginnt die Zusammenarbeit?

Wir beginnen mit Bestandsliste, Vollmacht und den verfügbaren Unterlagen. Fehlende Vertragsstände und Schadenaufstellungen fordern wir bei den Versicherern an. Auf dieser Grundlage prüfen wir und legen fest, was zuerst angegangen wird.

Garantiert Field & Folio eine bestimmte Deckung oder Regulierung?

Nein. Deckung und Regulierung hängen immer vom konkreten Vertrag, den Bedingungen und dem Sachverhalt ab. Wir bereiten die Informationen auf, prüfen offene Punkte und begleiten die Klärung mit dem Versicherer.

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Quellen

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