Bestände richtig versichern

Terror­versicherung für Wohnimmobilien

Schäden durch Terror sind in vielen Gebäudeversicherungen ausgeschlossen oder nur bis zu einer Grenze gedeckt. Für große Objekte und Portfolios gibt es eigene Terrordeckungen, in Deutschland unter anderem über die Extremus Versicherungs-AG. Finanzierende Banken verlangen sie teilweise.

  • GrunddeckungOft begrenzt
  • Relevant beiGroßen Summen
  • AnlassBankauflage
  • Lesezeit3 Minuten

Wann der Ausschluss greift

Terrorklauseln knüpfen häufig an die Höhe der Versicherungssumme an.

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 zogen sich die Rückversicherer weltweit aus der Deckung von Terrorrisiken zurück. Die Erstversicherer folgten mit Ausschlüssen in ihren Sachversicherungen. In Deutschland wurde daraufhin 2002 die Extremus Versicherungs-AG gegründet, getragen von Versicherern und mit einer Staatsgarantie des Bundes.

Terrorklauseln in Gebäudeversicherungen knüpfen meist an die Versicherungssumme an. Unterhalb einer Schwelle, häufig 25 Millionen Euro je Risikoort, ist Terror in vielen Verträgen mitversichert. Darüber gilt ein Ausschluss, und für den Schutz braucht es eine eigene Deckung.

Die genaue Schwelle und die Definition von Terrorakten unterscheiden sich je nach Versicherer. Manche Verträge schließen Terror vollständig aus, andere nur ab einer bestimmten Summe.

  • Ausschluss ab einer Summe je Objekt oder Standort
  • Unterschiedliche Regelungen je Versicherer
  • Betroffen sind Sachschäden und oft auch Mietausfall

Wer eine eigene Deckung braucht

Die Frage stellt sich vor allem bei großen Werten.

Für die meisten Wohnhäuser stellt sich die Frage nicht, weil ihre Summen unter der Schwelle liegen. Anders ist es bei großen Wohnanlagen, gemischt genutzten Quartieren mit Handel und Gastronomie sowie Hochhäusern.

Maßgeblich ist oft der Standort und nicht das einzelne Gebäude. Liegen mehrere Häuser auf einem zusammenhängenden Grundstück, können ihre Summen zusammengerechnet werden. Auch Portfolios, die über einen Rahmenvertrag versichert sind, sollten die Klausel genau lesen.

Finanzierende Banken verlangen bei größeren Objekten häufig einen Nachweis über Terrorschutz. In Transaktionen gehört die Frage deshalb in die Versicherungs-Due-Diligence.

  • Große Wohnanlagen und gemischt genutzte Objekte
  • Portfolios, deren Summen an einem Standort gebündelt sind
  • Finanzierungen mit Auflagen zum Versicherungsschutz
  • Transaktionen, in denen die Bank eine Bestätigung verlangt

Worauf es bei der Deckung ankommt

Terrordeckungen sind eigene Verträge mit eigenen Grenzen.

Eine Terrordeckung ist ein eigenständiger Vertrag mit eigener Versicherungssumme, eigenem Selbstbehalt und eigener Jahreshöchstentschädigung. Sie muss mit der bestehenden Gebäudeversicherung abgestimmt sein, damit keine Lücke zwischen beiden Verträgen entsteht.

Wichtig ist der Einschluss von Mietausfall. Nach einem Anschlag bleiben Gebäude oft lange gesperrt, auch wenn der Sachschaden überschaubar ist.

  • Abstimmung mit der bestehenden Sachversicherung
  • Höchstentschädigung und Selbstbehalt
  • Einschluss von Mietausfall

Die Frage im Portfolio stellen

Ob Terrorschutz fehlt, zeigt oft erst die Zusammenschau.

In gewachsenen Portfolios steht die Terrorklausel in jedem Vertrag etwas anders. Manche Verträge schließen Terror bis zu einer Summe ein, andere gar nicht. Ob große Standorte ohne Schutz sind, ist ohne Übersicht kaum zu beantworten.

Sinnvoll ist eine Liste aller Standorte mit ihrer zusammengerechneten Versicherungssumme, der jeweiligen Terrorklausel und den Anforderungen der finanzierenden Banken. Daraus ergibt sich, wo eine eigene Deckung nötig ist und wo nicht.

  • Summen je Standort zusammenrechnen
  • Terrorklausel je Vertrag erfassen
  • Bankauflagen gegen den Bestand prüfen

Häufige Fragen

Braucht ein normales Mehrfamilienhaus eine Terrorversicherung?

Meist nicht gesondert. Viele Verträge schließen Terror bis zu einer Versicherungssumme ein. Wichtig wird es bei großen Einzelobjekten, Portfolios mit hohen Summen oder wenn die Finanzierung es verlangt.

Woran erkennt man den Ausschluss?

An einer Terrorklausel in den Bedingungen oder Besonderen Vereinbarungen. Sie nennt, ab welcher Summe der Ausschluss gilt.

Garantiert Field & Folio eine bestimmte Deckung oder Regulierung?

Nein. Deckung und Regulierung hängen immer vom konkreten Vertrag, den Bedingungen und dem Sachverhalt ab. Wir bereiten die Informationen auf, prüfen offene Punkte und begleiten die Klärung mit dem Versicherer.

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Quellen

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